Handelsvertreter
Zwischen dem Handelsvertreter und den Firmen, für die er arbeitet bestehen in der Regel schriftliche Handelsvertreterverträge, wo neben der Provision auch die Gebiete, wo der Verkauf stattfinden darf genau beschrieben sind. In der Regel werden diese Gebiete nur von einem Vertreter der Firma bereist.
Der Handelsvertreter kann im Unterschied zum angestellten Reisenden seine Tätigkeit selbständig und frei gestalten.
Er muss keine juristische Person sein. Es kann auch eine GmbH, oder eine Kapitalgesellschaft sein.
Jeder Handelsvertreter muss als selbständig Gewerbetreibender einen Gewerbeschein besitzen, egal, ob diese Tätigkeit Haupt- oder Nebenberuflich ausgeführt wird.
Wenn der Handelsvertreter nur für eine Firma tätig ist und Verträge abschließt, dann kann er trotz Selbstständigkeit verpflichtet werden, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Das trifft dann zu, wenn er fünf Sechstel oder mehr seiner Einkünfte von einer Firma erhält.
Trifft das nicht zu, ist er nicht rentenversicherungspflichtig und muss seine gesamte Altersvorsorge selbst regeln.
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