Handelsregister
Der sogenannte Handelsregisterauszug kann von jedem in einfacher, oder aber auch beglaubigter Form völlig unkompliziert angefordert werden.
Neuerdings kann man auch Online auf ein entsprechendes Register der Bundesländer zugreifen, was sehr viel kostengünstiger ist und auch sehr viel Zeit einspart.
Ebenfalls relativ neu ist, das die Eintragungen in ein Handelsregister im Internet bekannt gegeben werden.
In einem Handelsregister sind unter anderem Kapitalunternehmen, aber auch Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften verzeichnet.
Handelsregister sind raümlich gebunden und unterstehen dem zuständigen Amtsgericht, oder dem übergeordneten Landgericht.
Die erforderliche Registrierung erfolgt in der Regel durch einen Richter, der an eben diesem Amtsgericht beschäftigt ist.
Sinn und Zweck eines Handelsregisters ist in erster Linie, die schriftlich hinterlegte Dokumentation ansässiger Firmen, um – wenn nötig – Beweise über eine Firma, oder eine Person vorlegen zu können.
Ein Handelsregister erfüllt somit auch eine Schutzfunktion.
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